Sie können unsere Produkte mit dem REVEN Konfigurator online nach Wunsch anpassen. Der Konfigurator bietet zudem die Möglichkeit Ausschreibungstexte, Zeichnungen und BIM Daten herunterzuladen.
Berechnen Sie die richtige Luftmenge mit unserem Auslegungsprogramm RECOMAX 2018 für Lüftungsanlagen in der Gastronomie und in Großküchen. RECOMAX basiert auf der DIN EN 16282-1.
Eine super nachhaltige Küchenlüftung am Wissenscampus in Stuttgart-Weilimdorf geht diese Tage in Betrieb. Ein zukunftsweisendes Konzept. Die nachhaltige Küchenlüftung erreicht in Stuttgart-Weilimdorf ein völlig neues Level! Am Wissenscampus in der Weissacher Straße 11...
Lüftung in der Lebensmittelindustrie: Innovative Lösungen für saubere Luft! In der Lebensmittelindustrie spielen Verarbeitungsprozesse wie Backen und Frittieren eine zentrale Rolle. Diese Tätigkeiten erzeugen jedoch große Mengen an Fettnebeln, Wasserdämpfen und...
Reduzierung von Lärmbelästigung in der Gastronomie: Wie schallabsorbierende Decken Kassetten helfen! Lärm ist ein häufiges Problem in gastronomischen Betrieben, insbesondere in Küchen. Ein Gastronom aus Ludwigsburg sah sich trotz einer modernen Küchenlüftungsanlage...
Energieverschwendung in gewerblichen Küchen: Intelligente Lüftungssysteme als Schlüssel zur Nachhaltigkeit! Mit dem Klick auf den Dienst werden auf Ihrem Endgerät Skripte geladen, personenbezogene Daten erfasst und Cookies gespeichert. Die Übermittlung...
Hygienegutachten in der Küchenlüftung, der Nachweis der Überlegenheit des REVEX-Systems! Die Hygiene in gewerblichen Küchen stellt eine große Herausforderung dar. Das REVEX-System dient zur vollautomatischen Desinfektion und Abreinigung von Küchen Abscheider. Infos...
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Rentschler REVEN GmbH, Deutschland) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.
Sonstige Inhalte (2 Dienste)
Einbindung zusätzlicher Informationen
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Sonstige Inhalte
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotify
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden und Übermittlung von Audio-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Spotify AB, Regeringsgatan 19, SE-111 53 Stockholm, Schweden.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes YouTube
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Übermittlung und Darstellung von Video-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Pricacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Recent Comments