Sie können unsere Produkte mit dem REVEN Konfigurator online nach Wunsch anpassen. Der Konfigurator bietet zudem die Möglichkeit Ausschreibungstexte, Zeichnungen und BIM Daten herunterzuladen.
Berechnen Sie die richtige Luftmenge mit unserem Auslegungsprogramm RECOMAX 2018 für Lüftungsanlagen in der Gastronomie und in Großküchen. RECOMAX basiert auf der DIN EN 16282-1.
Die neuen EFF REVEN Küchenhauben – Minimaler Installation Aufwand bei maximaler Performance! Das Erfassen und Absaugen erfolgt um ein Vielfaches effizienter als zu herkömmlichen Küchen Ablufthauben! Video zur Funktion der neuen EFF REVEN Küchenhauben Langsam...
Darth Vader der Küchenlüftung kämpft gegen die UV-C Bösewichte. Das Gute und das Böse kann sich in beide Richtungen entwickeln. So ist aus dem guten Jedi-Ritter Anakin Skywalker der Schurke Darth Vader geworden. Genau so verhält es sich mit den UV-C Bösewichten in der...
Was sind eigentlich die Merkmale von effizienten und modernen Küchenlüftungshauben? Was muss eine gute Küchenlüftung wirklich können? Wie kann die Funktion einer Küchenlüftungshaube überprüft und nachgewiesen werden? Hier die Antworten: Es gibt drei wichtige...
Fettnebel, Keime und Gerüche mit innovativer Lüftungstechnik in der Lebensmittelindustrie beseitigen. Podcast zum Einsatz von Küchenlüftung in der Lebensmittelindustrie Für die Luftreinhaltung in der Lebensmittelindustrie gelten strenge Anforderungen. Um luftgetragene...
Für Großküchen mit mehr als 50 m² Fläche und mehreren Kochzonen favorisieren Lüftungsplaner oft Lüftungsdecken an Stelle von konventionellen Küchenhauben. Die strahlwasserdichten Lüftungsdecken schwingen sich fugenlos von Wand zu Wand und erlaubt das flexible...
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Rentschler REVEN GmbH, Deutschland) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.
Sonstige Inhalte (2 Dienste)
Einbindung zusätzlicher Informationen
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Sonstige Inhalte
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotify
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden und Übermittlung von Audio-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Spotify AB, Regeringsgatan 19, SE-111 53 Stockholm, Schweden.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes YouTube
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Übermittlung und Darstellung von Video-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Pricacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Recent Comments