Sie können unsere Produkte mit dem REVEN Konfigurator online nach Wunsch anpassen. Der Konfigurator bietet zudem die Möglichkeit Ausschreibungstexte, Zeichnungen und BIM Daten herunterzuladen.
Berechnen Sie die richtige Luftmenge mit unserem Auslegungsprogramm RECOMAX 2018 für Lüftungsanlagen in der Gastronomie und in Großküchen. RECOMAX basiert auf der DIN EN 16282-1.
Lüftung in der Lebensmittelindustrie: Innovative Lösungen für saubere Luft! In der Lebensmittelindustrie spielen Verarbeitungsprozesse wie Backen und Frittieren eine zentrale Rolle. Diese Tätigkeiten erzeugen jedoch große Mengen an Fettnebeln, Wasserdämpfen und...
Geruchsbelästigung in Müllräumen effektiv bekämpfen: Das RGN99 Hochleistungsgranulat im Einsatz – Geruchsbelästigung in Müllräumen stellt ein häufiges Problem in größeren Wohngemeinschaften dar. Oft verursachen unangenehme Gerüche Beschwerden bei den Bewohnern...
Herzlich willkommen bei REVEN! Unser Hauptanliegen ist es, sicherzustellen, dass Sie das Beste aus unseren hochwertigen Produkten herausholen können. Hierfür bieten wir eine umfassende Sammlung von detaillierten Wartungs- und Bedienungsanleitungen für unsere...
Ein Granulat zur Reduzierung von Geruchsbelastungen in Küchen. Das RGN99 Granulat von REVEN dient zum effektiven Abbau von organischen Geruchsbelastungen. Es ist somit eine lebensmittelgerechte Alternative zur Aktivkohle. Nicht nur das, für Küchen ist es sogar die...
Abluftkanalreiniger reinigen die Luft aus großen Produktionshallen! Aber wozu benötigt man denn diese eigentlich? Wenn man den Industrieverbänden und den Interessensvereinigungen Glauben schenken darf, gibt es doch nur ein Problem in Großstädten. Dort und nur dort...
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Rentschler REVEN GmbH, Deutschland) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.
Sonstige Inhalte (2 Dienste)
Einbindung zusätzlicher Informationen
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Sonstige Inhalte
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotify
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden und Übermittlung von Audio-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Spotify AB, Regeringsgatan 19, SE-111 53 Stockholm, Schweden.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes YouTube
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Übermittlung und Darstellung von Video-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Pricacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.
Sofern Sie Ihre Datenschutzeinstellungen ändern möchten (Einwilligungen erteilen oder bereits erteilte Einwilligungen widerrufen), können Sie jederzeit Ihre Einstellungen ändern.
Recent Comments