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Eine sehr große Diskrepanz zwischen Innen- und Aussenbereich bei Stickstoffdioxid, aber Sie werden sehen, es geht noch extremer! Wie sieht im Vergleich hierzu die Situation bei Ozon aus? Sind dort die Schwellen ähnlich, oder weichen diese ab und falls ja in welchem Maße?
Ozon O3
Ozon ist ein farbloses und giftiges Gas. Die Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft beurteilt Ozon als einen Stoff, der im Verdacht steht, beim Menschen Krebs auszulösen. Für Ozon liegen die Grenzwerte für Arbeitsplätze in Innenräumen in Europa zwischen zirka 0 und 0,2 Milligramm pro Kubikmeter Raumluft, das entspricht 0 bis 200 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft!
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In Städten werden beispielsweise vom Deutschen Umwelt Bundesamt Alarmschwellen wie folgt festgelegt: Für die Ozonkonzentration gibt es eine Informationsschwelle von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter und eine Alarmschwelle von 240 Mikrogramm pro Kubikmeter. Ab einem Ozonwert von 180 Mikrogramm pro Kubikmeter werden dazu über die Medien Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung gegeben.
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Unter Beachtung dieser Grenzwerte und Alarmschwellen, sind Systeme und Aussagen aus der Branche der Küchenlüftung wie beispielsweise die nachfolgende, kritisch zu bewerten:
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„Beanstandungen durch zu hohe Ozonkonzentrationen in der Abluft können vorkommen, auch wenn die dabei freigesetzten Ozonkonzentrationen weit unter dem zulässigen Grenzwert von 20mg/m³ laut DIN EN 16282-8 liegen.“ Nachzulesen im cci Wissensportal
https://cci-dialog.de/ unter „1. Gute Auslegung nötig“.
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Ein wie zuvor angegebener Grenzwert von 20 Milligramm Ozon pro Kubikmeter Abluft, entspricht 20.000 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft! Bitte vergleichen Sie dieses mit den Angaben des Deutschen Umwelt Bundesamt, die eine Alarmschwelle von bereits
240 Mikrogramm pro Kubikmeter für Ozon festgesetzt haben, hier im Original nachzulesen:
www.umweltbundesamt.de/ozon
UV-Strahlung und Ozontechnologiedd
Das zeigt schon sehr deutlich, wie grob fahrlässig viele Hersteller von Lüftungsanlagen für gewerblichen Küchen mit diesen UV- und Ozontechnologien umgehen und wie wenig die Anwender darüber wirklich aufgeklärt und informiert werden. Verstärkt wird das ganze Thema noch dadurch, dass sehr viele Hersteller, wohl UV- und Ozonsysteme vertreiben, die solch hohe Ozon Konzentrationen emittieren und diese Hersteller dann nicht mal die Messtechnik haben, um die Ozonkonzentrationen zu bestimmen.
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Abschließend muss neben dem hohen Gefahrenpotential der Ozontechnologie auch auf die
Strahlenbelastung von UV-Röhren hingewiesen werden. Auch hier werden Anwender viel zu oft von viel zu vielen Herstellern in die Irre geführt, denn entgegen den Angaben in vielen Ausschreibungen und Produktunterlagen, werden eben keine UVC Röhren eingesetzt, sondern es müssen UV Röhren eingesetzt werden, die mit einer VUV Strahlung im Wellenlängenbereich von rund 180nm arbeiten, denn nur dann wird Ozon gebildet. Dies wiederum bedeutet, dass man beispielsweise Röhren in Küchenablufthauben einbaut, die in einem Strahlungsbereich operieren, der fast das
Gefahrenpotential einer Röntgenstrahlung besitzt. Vergleichen Sie hierzu die Informationen auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/VUV-Strahlung
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Sicher alles Technologien und Gefahren die man beherrschen kann, darüber sollten dann aber Anwender aufgeklärt werden und nicht mit falschen Angaben wie „UVC Strahlung“ und verharmlosenden Angaben zu Ozon in falscher Sicherheit gewogen werden.
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In diesem Sinne wäre es für einige Hersteller anzuraten sich wie die drei weisen Affen zu verhalten und deren aus dem Japanischen abgeleiteten Sprichwort:
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„Was nicht dem Gesetz eines angemessenes Verhalten entspricht, darauf schaue nicht! Was nicht dem Gesetz eines angemessenes Verhalten entspricht, darauf höre nicht! Was nicht dem Gesetz eines angemessenes Verhalten entspricht, davon rede nicht! Was nicht dem Gesetz eines angemessenes Verhalten entspricht, das tue nicht!“
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