Sie können unsere Produkte mit dem REVEN Konfigurator online nach Wunsch anpassen. Der Konfigurator bietet zudem die Möglichkeit Ausschreibungstexte, Zeichnungen und BIM Daten herunterzuladen.
Berechnen Sie die richtige Luftmenge mit unserem Auslegungsprogramm RECOMAX 2018 für Lüftungsanlagen in der Gastronomie und in Großküchen. RECOMAX basiert auf der DIN EN 16282-1.
Die REVEN GmbH verstärkt die technische Beratung in Deutschland. Mit Anne und Holger Reul stehen den TGA-Planungsbüros zwei neue technische Berater zur Verfügung. Die Beratungstätigkeit umfasst das Konzept der Küchenlüftungsplanung bis hin zur Abnahme der installierten Leistungen. Ab Januar 2024 übernehmen Anne und Holger alle Gebiete und den REVEN Vertrieb von Innotec, Lingen, einem Partnerunternehmen von DL Lufttechnik, Huber+Ranner und Lunos.
Video Holger Reul – Beratung von Saarbrücken bis Hamburg!
Auch der REVEN Vertriebsleiter, Vitali Lai, übernimmt ein eigenes Vertriebsgebiet und betreut ab sofort Bayern, ebenfalls im Produktbereich der Küchenlüftung. Kontaktiert Vitali auf LinkedIn 👉 https://reven.link/vl
REVEN Vertrieb Video Andreas Pfeiffer – Beratung in ganz Baden-Württemberg!
Andreas Pfeiffer betreut Baden-Württemberg für alle Produktgruppen der REVEN GmbH, also auch den Luftreinigern für den Maschinenbau. Kontaktiert Andreas auf LinkedIn 👉 https://reven.link/ap
REVEN Vertrieb Video Dreh „Behind the Scenes“
„Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern.“ Deshalb vielen Dank Holger, Andreas und Vitali zu unserem Video Dreh!!!!!
Folgen Sie uns auf Social Media
Bleiben Sie auf dem Laufenden! Werfen Sie einen Blick auf unsere Kultur! Lassen Sie uns zusammen Außergewöhnliches in der industriellen Luftreinhaltung erreichen!
Der datenschutzrechtliche Verantwortliche (Rentschler REVEN GmbH, Deutschland) würde gerne mit folgenden Diensten Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Zur Personalisierung können Technologien wie Cookies, LocalStorage usw. verwendet werden. Dies ist für die Nutzung der Website nicht notwendig, ermöglicht aber eine noch engere Interaktion mit Ihnen. Falls gewünscht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit via unserer Datenschutzerklärung anpassen oder widerrufen.
Sonstige Inhalte (2 Dienste)
Einbindung zusätzlicher Informationen
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen der Kategorie Sonstige Inhalte
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes Spotify
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden und Übermittlung von Audio-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Spotify AB, Regeringsgatan 19, SE-111 53 Stockholm, Schweden.
Switch zum Einwilligen bzw. Ablehnen des Dienstes YouTube
Beim Zugriff auf manche Teildienste unserer Website werden zusätzliche personenbezogene Daten verarbeitet. Dabei verarbeitete Datenkategorien: technische Verbindungsdaten des Serverzugriffs (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, abgefragte Seite, Browser-Informationen) und Daten zur Erstellung von Nutzungsstatistiken. Zweck der Verarbeitung: Auslieferung von Inhalten, die von Dritten bereitgestellt werden, Auswahl von Online-Werbung auf anderen Plattformen, die mittels Real-Time-Bidding anhand des Nutzungsverhaltens automatisch ausgewählt werden und Übermittlung und Darstellung von Video-Inhalten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung: Ihre Einwilligung nach Art. 6 (1) a DSGVO. Eine Übermittlung von Daten erfolgt: in gemeinsamer Verantwortung an Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Dies kann auch eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union bedeuten. Die Übermittlung der Daten in die USA erfolgt aufgrund Art. 45 DSGVO iVm der Angemessenheitsentscheidung C(2023) 4745 der Europäischen Kommission, da sich der Datenempfänger zur Einhaltung der Grundsätze der Datenverarbeitung des Data Pricacy Frameworks (DPF) verpflichtet hat.